Mit dem RIRL-UG soll die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz, (EU) 2019/1023, umgesetzt werden. Es ist die Schaffung eines europaweit harmonisierten präventiven Restrukturierungsrahmens beabsichtigt, der es bestandfähigen Unternehmen über ein gerichtliches, vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren ermöglichen soll, sich zu restrukturieren, um so unnötige Liquidationen einzuschränken. Die näheren Details des brandneuen Gesetzesentwurfs finden Sie in unserem neuen Beitrag. Richtlinienumsetzung: Entsprechend der Richtlinie (EU) 2019/1023 (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) sind die […]
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